Gastroenteritis

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Gastrointestinale Infektionen sind weltweit die zweithäufigste Todesursache. In Deutschland sind sie auf Grund des hohen hygienischen Standards und der Verfügbarkeit gezielter Therapieregime gut beherrschbar. Als Erreger kommen Viren, Bakterien und (im europäischen Raum seltener) auch Parasiten in Frage. Die einzelnen enteropathogenen Erreger führen zum Teil zu sehr unterschiedlich ausgeprägten Verlaufsformen, deren Ursache bei Bakterien auf die Produktion von Toxinen oder eine Darminvasion bzw. -adhärenz zurückgeführt werden kann. Blutige Stühle weisen oft auf eine invasive Infektion des Dickdarms hin. Bei nicht invasiven Formen, die vorwiegend im Dünndarm lokalisiert sind, kommen eher wässrige Stühle vor. Der Infektionsweg erfolgt über die Aufnahme kontaminierter Lebensmittel oder über das Trinkwasser, in einigen Fällen durch direkten Kontakt beispielsweise mit infizierten Tieren oder über Aerosole. Die Prävention durch sachgemäße Aufbewahrung und Zubereitung von Lebensmittel ist von zentraler Bedeutung.

Bei vielen entheropathogenen Erreger besteht eine Meldepflicht nach dem § 4 des Infektionsschutzgesetzes (siehe www.rki.de). Zu den häufigsten in Deutschland gemeldeten Fällen zählen Infektionen durch Noroviren, darmpathogene Campylobacter spp., Rotaviren und Salmonellen. Seltener treten Infektionen durch Escherichia coli, Yersinien, Giardia lamblia oder auch Hepatitis-A-Viren auf. Daneben müssen Infektionen durch Enterotoxin-bildende Staphylococcus aureus, Bacillus cereus, Clostridium perfringens, Shigellen und Vibrio cholerae berücksichtigt werden. Die Erkrankungen können endemisch auftreten (Krankenhäuser, Altenheime, Kantinen). Oft werden sie auch bei Reisen ins Ausland erworben (Reisediarrhö).

Die Diagnose wird anamnestisch und durch körperliche Untersuchung gestellt. Ein Erregernachweis ist notwendig, wenn blutige Stühle, Gewichtsverlust, hohes Fieber, eine anhaltende Symptomatik über mehr als 24 Stunden, systemische Infektionen und Risikofaktoren vorliegen. Bei Verdacht auf meldepflichtige Erkrankungen und bei Patienten mit schweren Verlaufsformen müssen mikrobiologische Untersuchungsverfahren aus Stuhlproben, Erbrochenem oder Speiseresten und/oder – soweit verfügbar – weitere spezifische diagnostische Verfahren (z. B. Antigennachweis, PCR-Diagnostik) durchgeführt werden.